Rechtliche Hinweise

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebotsschub führt hier alle verbindlichen Regelungen auf, die für Ihren Auftrag, die Website und die Beratung in München gelten. Lesen Sie die Abschnitte ruhig zweimal, vor allem die Passagen zu Fristen und zur Aufbewahrung. Fragen klären wir vor der Unterschrift lieber am Telefon als hinterher per Brief.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge, die Sie bei der Angebotsschub GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 1, 80333 München, erteilen. Das betrifft die Beratung, den Entwurf, die Anfertigung von Unikaten, die Änderung vorhandener Stücke und den Verkauf aus der Kollektion.

Geschäftsbedingungen, die Sie selbst mitbringen, gelten nur, wenn wir ihnen vor Auftragsbeginn schriftlich zustimmen. Ein mündliches Ja am Telefon genügt dafür nicht.

2. Angebot, Entwurf und Vertragsschluss

Unsere Entwürfe und Preisangaben sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigen oder mit der Fertigung beginnen.

  • Entwürfe bleiben unser geistiges Eigentum. Nach Zahlung dürfen Sie das Modell anfertigen lassen, aber nicht an eine andere Werkstatt weitergeben.
  • Macht eine Skizze die Fertigung unmöglich, sagen wir das vor der Bestätigung und schlagen eine machbare Variante vor.
  • Bei Sonderanfertigungen bestätigen Sie die endgültigen Maße schriftlich. Danach ändern wir nur noch gegen Aufwand.

3. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Edelmetalle und Steine rechnen wir nach Tagespreis ab und weisen diesen in der Auftragsbestätigung aus.

Bei Auftragserteilung wird eine Anzahlung von dreißig Prozent fällig. Bei Materialbeschaffung über eintausend Euro erhöht sie sich auf fünfzig Prozent. Die Restzahlung leisten Sie bei Übergabe. Wir akzeptieren Überweisung und Kartenzahlung im Haus; Barzahlung nur bis zweitausend Euro.

4. Lieferzeiten und Sonderanfertigungen

  • Regelfall Verlobungsring: siebzehn Werktage ab Freigabe des Wachsmodells.
  • Trauringpaar: dreiundzwanzig Werktage ab Gussfreigabe.
  • Umarbeitungen von Erbstücken: vier bis neun Wochen, abhängig vom Zustand der Fassung.

Wird ein Termin durch fehlende Ware verzögert, informieren wir unverzüglich und nennen eine neue Zusage. Festpreis- und Terminzusagen gelten nicht, wenn wir die Ursache nicht selbst beeinflussen können.

5. Gewährleistung und Haftung

Wir haften für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einem berechtigten Reklamationsgrund bessern wir nach, tauschen aus oder erstatten anteilig den Kaufpreis.

Ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, etwa den Ring in Werkzeug oder beim Sport zu tragen, sowie für Kratzer, die nach mehreren Monaten Tragezeit normal entstehen. Eine kostenfreie Nachpolitur bieten wir dennoch an.

6. Rückgabe, Aufbewahrung und Schlussbestimmungen

Gefertigte Unikate sind vom Widerruf ausgenommen, weil sie auf Ihre persönliche Bestellung angefertigt wurden. Für Stücke aus der Kollektion gilt die gesonderte Rückgaberegelung.

Wird ein fertiges Stück drei Monate nach Benachrichtigung nicht abgeholt, lagern wir es kostenpflichtig ein. Nach sechs weiteren Monaten verwerten wir es und rechnen den Erlös gegen unsere Forderungen.

Es gilt deutsches Recht. Ist eine Klausel unwirksam, bleibt der Rest dieser Bedingungen bestehen.

Noch eine Frage offen?

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen mit einem Stichwort. Wir sortieren es intern der richtigen Abteilung zu und melden uns mit einer klaren Antwort, nicht mit einem Textbaustein.